Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundepension

Dat Hundehuus ist eine Betreuungsangebot von Ina Lücking, Barßeler Straße 95a in 26169 Friesoythe-Kampe.


Sämtliche Leistungen und Angebote der Hundepension erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Diese Bedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas abweichendes vereinbart ist, auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 


Die konkreten Angebote und Leistungen sind dem aktuellen Preis-Leistung-Verzeichnis zu entnehmen.


Die Hundepension Dat Hundehuus übernimmt den Hund des Hundehalters für den vereinbarten Betreuungszeitraum in ihre Obhut. Dem Hundehalter wird empfohlen, die Hundepension vor Vertragsabschluss zu besichtigen. Die Betreuung und Pflege des Hundes erfolgt artgerecht. Die Unterbringung stellt eine professionelle Betreuungsform dar und erfolgt in Abstimmung mit dem zuständigen Veterinäramt sowie unter Einhaltung der geltenden Tierschutzrichtlinien und gesetzlichen Bestimmungen.


Der Hundehalter bestätigt, dass sämtliche Angaben im Aufnahmebogen vollständig und nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß gemacht wurden.


Alle vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.


Der Hundehalter verpflichtet sich, für die Dauer des Aufenthalts ausreichend Futter für seinen Hund bereitzustellen.


Die Hundepension Dat Hundehuus behält sich das Recht vor, den Hund unter besonderen Umständen – insbesondere bei ansteckenden Erkrankungen oder auffälligem beziehungsweise aggressivem Verhalten – vorübergehend separat unterzubringen. Läufige Hündinnen werden grundsätzlich nicht aufgenommen.


Der Hundehalter versichert, dass von seinem Hund keine Gefahr für Menschen ausgeht. 

Der Hundehalter bestätigt, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Für Schäden, die durch den Hund verursacht werden und nicht durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind, haftet der Hundehalter selbst.


Der Hundehalter verpflichtet sich, besondere Bedürfnisse oder erforderliche Sonderbehandlungen des Hundes schriftlich mitzuteilen. Dies umfasst insbesondere Angaben zur Fütterung sowie zur Verabreichung von Medikamenten.


Eine Haftung für das Entlaufen, den Verlust oder das Ableben des Hundes wird seitens der Hundepension Dat Hundehuus ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Hundepension vorliegt.


Dem Hundehalter ist bekannt, dass im Rahmen der gemeinschaftlichen Unterbringung von Hunden Risiken bestehen. Insbesondere kann es beim Spielen oder bei Auseinandersetzungen zu Verletzungen kommen. Für hieraus entstehende Schäden übernimmt die Hundepension Dat Hundehuus keine Haftung.


Der Hundehalter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Unterbringung des Hundes in der Hundepension Dat Hundehuus auf eigene Gefahr erfolgt. Für den Betrieb besteht eine übliche betriebliche Haftpflichtversicherung. Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe der Leistungen dieser Haftpflichtversicherung beschränkt.


Für mitgebrachte Gegenstände des Hundes, insbesondere Leinen, Halsbänder, Decken, Spielzeug oder sonstiges Zubehör, übernimmt die Hundepension keine Haftung.


Der Hundehalter verpflichtet sich, den Hund zum vereinbarten Abholtermin abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht fristgerecht, werden die zusätzlich anfallenden Betreuungstage in Rechnung gestellt. Wird der Hund auch nach Ablauf von mindestens einer Woche nach dem vereinbarten Abholtermin nicht abgeholt, behält sich die Hundepension Dat Hundehuus das Recht vor, den Hund weiterzuvermitteln oder einem Tierschutzverein ihrer Wahl zu übergeben. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Kontaktaufnahme mit dem Hundehalter erfolglos blieb und keine einvernehmliche Lösung erzielt werden konnte. Sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.


Voraussetzung für die Betreuung ist ein gültiger Parasitenschutz sowie ein vollständiger Impfschutz. Dieser ist nachzuweisen durch Vorlage/Kopie des Impfausweises. 


Die Hundepension betreut jeden Hund individuell und achtet dabei stets auf die Sicherheit und Unversehrtheit aller untergebrachten Hunde. Sollte es dennoch während oder im Anschluss an den Pensionsaufenthalt zu Deckakten, Verletzungen oder Erkrankungen des Hundes kommen, übernimmt die Hundepension hierfür keine Haftung.


Eine kostenfreie Stornierung der Buchung ist bis spätestens 14 Tage vor Beginn des vereinbarten Aufenthalts möglich. Bei späterem Rücktritt werden folgende Stornogebühren erhoben: 7 bis 13 Tage vor Beginn des gebuchten Zeitraums: 50 % des vereinbarten Entgelts. 0 bis 6 Tage vor Beginn des Aufenthalts oder bei Nichtantritt ohne vorherige Stornierung: 100 % des vereinbarten Entgelts.


Der Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund während der An- und Abreise auf dem privaten Hofgelände der Hundepension Dat Hundehuus angeleint zu führen. Es ist sicherzustellen, dass sich der Hund nicht selbstständig entfernt.


Die vom Hundehalter angegebenen persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten unterliegen den geltenden Datenschutzbestimmungen. Eine Weitergabe oder ein Verkauf der Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Verarbeitung der Daten dient ausschließlich internen Zwecken sowie der Rechnungsstellung.


Mit der Unterzeichnung des Aufnahmebogens bestätigt der Hundehalter, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten, gelesen und anerkannt zu haben.


Für den Fall einer akuten Erkrankung oder eines sonstigen tiermedizinischen Notfalls während des Betreuungszeitraums ist die Hundepension berechtigt und verpflichtet den Hund unmittelbar tiermedizinisch versorgen zu lassen. Die Auswahl des Tierarztes/der Tierklinik obliegt hierbei der Hundepension soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. 


Der Kunde verpflichtet sich sämtlichen Kosten im Zusammenhang mit der tierärztlichen Versorgung seines Tieres zu übernehmen und die Hundepension Dat Hundehuus hiervon im Innenverhältnis freizustellen. Die Kosten der notwendig gewordenen tierärztlichen Behandlung sind, sowie etwaig anfallende Fahrtkosten, zusätzlich zu dem vereinbarten Betreuungssatz zu entrichten. 
 

Für den Fall, dass der Hund trotz ergriffener Sorgfaltsmaßnahmen während des Betreuungszeitraums entweicht oder sonst abhandenkommt, ist die Hundepension Dat Hundehuus berechtigt und verpflichtet unverzüglich alle Maßnahmen zur Wiedererlangung des Tieres einzuleiten. Hierzu zählen insbesondere die Aufnahme von Suchmaßnahmen sowie etwaig anfallende Fahrtkosten, zusätzlich zu dem vereinbarten Betreuungssatz zu entrichten. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Auffinden seines Hundes entstehen, zu übernehmen und die Hundepension hiermit im Innenverhältnis freizustellen. Etwas anderes gilt für den Fall, dass das Tier infolge grober Fahrlässigkeit/Verschuldet durch die Hundepension entweichen konnte. 


Hundepension Dat Hundehuus, mithin der Frau Ina Lücking und seine Mitarbeiter, werden von einer Haftung für Schäden im Rahmen des gesetzlich zulässigen freigestellt. Das bedeutet eine Haftungsfreistellung mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Eine Haftungsfreistellung erfolgt auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.